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Kontekt ist wichtig bei viertel vor 8

Allgemeine Geschäftsbedingungen

++ viertel vor 8 ++ digital Foto Fachlabor Berlin ++ AGB

Geschäfts- und Lieferbedingungen

von “viertel vor 8” Foto Fachlabor
Andreas Schmid und Johann Schorr GbR
Pappelallee 7, 10437 Berlin



1ALLGEMEINES

Allen Geschäften liegen unsere nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen, bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung.

2ANGEBOTE UND VERTRAGSSCHLUSS

Unsere Angebote sind freibleibend. Unsere Preisliste gilt bis zum erscheinen der Nächsten. Bestellungen gelten als Angebot. Der Besteller ist hieran 10 Tage nach Eingang der Bestellung bei uns gebunden. Die Annahme der Bestellung erfolgt durch unsere Auftragsbestätigung. Wir behalten uns eine Anzahlung von mindestens 25% vor. Besteller, die Leistungen und Waren im fremden Namen bestellen, haften gesamtschuldnerisch neben dem Bestellerfür alle Verbindlichkeiten aus diesem Auftrag. Bei den uns zur Ausarbeitung übergebenen Unterlagen und Beschreibungen setzen wir voraus, dass in den einzelnen Positionen die genaue Beschreibung für das Projekt und für die Ausführung gegeben ist. Ein erteilter Auftrag gilt als fertiggestellt.

3EIGENTUMS- UND URHEBERRECHT

Der Besteller versichert, dass ihm im Falle der Übertragung von Arbeiten an einem Werke an uns, insbesondere bei Bestellung von Reproduktionen und sonstigen Umgestaltungen eines Werkes, das Urheberrecht an diesem Werke zusteht. Er stellt uns hiermit von jeglicher Haftung aus der Verletzung eines etwaigen Urheberrechts oder sonstigen Schutzrechtes frei. Letzteres gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Mit der Eigentumsübertragung an einem von uns gefertigten Werkstück - Original oder Vervielfältigungsstück - wird das Urheberrecht nicht übertragen. An unseren Kostenanschlägen, Zeichnungen, Bildvorlagen (Negative, Positive, Diapositive usw.) und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Die Unterlagen dürfen Dritten nicht zugetragen werden.

4PREISE

Die Preise verstehen sich rein netto und schließen Verpackung, Fracht, Porto und Versicherungskosten nicht ein. Sie gelten nach unserer Wahl ab unserem Hauptgeschäft oder einer unserer Filialen. Maßgebend ist der am Tag der Bestellung gültige Preis. Die gesamten Verpackungs- und Versandkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Versicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers abgeschlossen.

5LIEFERFRISTEN, LIEFERTERMINE

Die vereinbarten Liefertermine sind unverbindlich. Zu vertretende Überschreitungen der Termine gewähren nur ein Rücktrittsrecht des Bestellers nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung. Ansprüche auf Ersatz unmittelbaren oder mittelbaren Schadens sind ausgeschlossen, es sei denn, die Terminüberschreitungen sind von uns vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführt. Vorstehende Sätze 2 und 3 gelten nicht für Nicht-Kaufleute. Bei nicht zu vertretenden unvorhergesehenen Hindernissen außerhalb unserer Macht oder bei einem unserer Vorlieferanten, insbesondere bei Betriebsstörungen, Streiks oder Verkehrshindernissen, können wir nach unserer Wahl die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinausschieben oder vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten. Dies gilt auch, wenn diese Hindernisse während eines Lieferverzugs eintreten. Der Besteller kann hieraus keinerlei Schadensersatzansprüche herleiten.

6GEFAHRTRAGUNG

Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers-/Empfängers, auch bei frachtfreier Lieferung. Für Beschädigungen und für Verluste während des Transportes wird keine Haftung übernommen.

7GEWÄHRLEISTUNG

Etwaige Mängel können nur innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich geltend gemacht werden. Schriftliche Anzeigen, die später als 8 Tage nach Empfang der Ware bei uns eingehen, gelten als verspätet. Mängel, die auch nach sorgfältigster Prüfung nicht sofort entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung unter gleichzeitiger Unterbrechung einer etwaigen Be- oder Verarbeitung schriftlich anzuzeigen. Bei äußerlich beschädigten Sendungen ist es erforderlich, dass auf unser Verlangen ein bahn- oder postamtliches Protokoll beigefügt wird. Erfolgt die Anzeige nicht rechtzeitig, gilt die Lieferung bedingungsgemäß ausgeführt. Der Besteller muss uns Gelegenheit geben, die beanstandete Ware zu besichtigen. Ansprüche uns gegenüber wegen vermeintlich zu Unrecht zurückgewiesener Beanstandungen verjähren nach Maßgabe der vorliegenden Bedingungen gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Bei Auftreten von Sachmängeln sind wir nach unserer Wahl berechtigt, eine Ersatzlieferung vorzunehmen oder Mängel an den gelieferten Gegenständen nachzubessern. Wird das uns zur Bearbeitung überlassene Filmmaterial beschädigt oder zerstört und liegt weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit unsererseits vor, beschränkt sich unsere Gewährleistung ebenfalls auf Ersatz des Materials oder Nachbesserung. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder eines unserer Erfüllungsgehilfen. Weiterhin werden Ansprüche auf Wandlung oder Minderung ausgeschlossen. Minderungsrechte sind jedoch gegeben bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung/Nachbesserung. Der Ausschluss von Ansprüchen auf Schadensersatz, Wandlung oder Minderung gilt auch für den Fall, dass die Ware be- oder verarbeitet worden ist. Ausgeschlossen ist eine Haftung für Nachfolge- oder mittelbare Schäden. Als zugesichert gelten nur solche Eigenschaften, die von uns ausdrücklich schriftlich zugesichert worden sind. Wir sind von unserer Gewährleistungspflicht so lange entbunden, als der Besteller seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt. Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn die gelieferte Ware verändert, unsachgemäß behandelt oder verarbeitet wird. Für Fremderzeugnisse haften wir nicht. Wir treten jedoch unsere Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferer der Fremderzeugnisse an den Besteller ab.
Da sich Farben im Laufe der Zeit verändern können, leisten wir bei Farbveränderungen am Film- und Bildmaterial keinerlei Ersatz. Ist der Besteller weder Voll- noch Minderkaufmann und weder juristische Person des öffentlichen Rechts noch öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, haften wir für Mängel der Ware, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, unter Ausschluss weitgehender Ansprüche wie folgt: Bei berechtigten Mängelrügen hat der Besteller Anspruch auf kostenlosen Ersatz oder Nachbesserung binnen einer von ihm zu bestimmenden ausreichenden Nachfrist. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung oder Nachbesserung kann er Wandlung oder Minderung verlangen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz jeglicher Art sind ausgeschlossen, und zwar auch dann, wenn die Ware inzwischen be- oder verarbeitet ist.

8EIGENTUMSVORBEHALT

Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Tilgung aller uns aus der Geschäftsverbindung zu dem Besteller zustehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor. Der Besteller ist zu einer Verarbeitung der gelieferten Ware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Soweit hierdurch das Eigentum an der Ware untergeht, überträgt der Besteller uns schon jetzt zur Sicherung der Ansprüche nach Absatz 1 das Eigentum an dem durch die Verarbeitung entstehenden Gegenstand. Der Besteller ist verpflichtet den durch die Verarbeitung entstehenden Gegenstand für uns unentgeltlich zu verwahren. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Ware oder des aus der Verarbeitung entstehenden Gegenstandes im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Er tritt uns schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten in Höhe der uns zustehenden Forderung ab. Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung aller Ansprüche nach Absatz 1. Der Besteller ist zum Einzug der uns abgetretenen Forderungen berechtigt und verpflichtet. Die Einziehungsermächtigung erlischt, wenn der Besteller seine Zahlungen einstellt. Der Besteller hat auf unser Verlangen unverzüglich mitzuteilen, an wen er Ware veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Veräußerung zustehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware oder über die an uns abgetretenen Forderungen ist der Besteller nicht befugt. Er hat uns jede Beeinträchtigung der Rechte an der in unserem Eigentum stehenden Ware unverzüglich mitzuteilen. Das Recht auf Wegnahme einer Einrichtung bleibt ausdrücklich aufrechterhalten. Dies gilt insbesondere für die Rückgängigmachung des Vertrages.

9ZAHLUNG

Zahlungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung und Übersendung der Rechnung ohne jeden Abzug bar zu leisten. Wir sind berechtigt, bei Überschreiten dieser Zahlungsfrist nach vorheriger Mahnung unter Fristsetzung von 8 Tagen Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Dt. Bundesbank, mindestens aber in Höhe von 6% zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren nachweisbaren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Aufrechnung und Zurückbehaltung des Rechnungsbetrages wegen Gegenansprüchen, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare oder zurückzubehaltende Gegenforderung nicht von uns anerkannt oder gegen uns rechtskräftig festgestellt worden ist. Bei vereinbarter Zahlung durch Scheck werden diese nur erfüllungshalber angenommen. Sicherheiten, die uns gegeben werden, haften für alle Forderungen, die uns gegen den Besteller zustehen. Sie sind erst zurückzugeben, wenn alle Forderungen, für die sie haften, erloschen sind. Bei Sicherheitsleistungen durch Bankbürgschaft sind die Kosten hierfür von dem Besteller zu tragen. Im übrigen sind wir nicht zur Entgegennahme von Schecks verpflichtet.

10ZAHLUNGSVERZUG

Kommt der Besteller während der Geschäftsverbindung mit uns mit einer Zahlung in Verzug oder werden uns Umstände bekannt, die seine Kreditwürdigkeit zu vermindern geeignet sind oder eine ungünstige Beurteilung der Kreditwürdigkeit zur Folge haben, so sind wir berechtigt, sämtliche Zahlungen, die uns geschuldet werden, sofort fällig zu stellen. Einer Nachfristsetzung bedarf es nicht. Ferner sind wir in diesem Falle berechtigt, von allen noch nicht vollständig erfüllten Verträgen zurückzutreten oder weitere Lieferungen von vorheriger Zahlung des vereinbarten Preises abhängig zu machen und - falls der Besteller dieser Forderung nicht nachkommt - Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Ferner sind wir in diesem Falle auch berechtigt, unseren verlängerten und erweiterten Eigentumsvorbehalt geltend zu machen und die uns übergebenen Sicherheiten zu verwerten. Wir sind berechtigt, Verzugszinsen von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Dt. Bundesbank, mindestens aber in Höhe von 6% zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren nachweisbaren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

11VERTRAGSAUFHEBUNG

Ein abgeschlossener Vertrag kann vom Besteller nur aufgehoben werden, wenn mit der Produktion noch nicht begonnen wurde. Wird auf Wunsch des Bestellers die Produktion abgebrochen, so wird der bis dahin entstandene Auftragswert, mindestens jedoch 25% des Gesamtauftragswertes zur Zahlung fällig. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt uns vorbehalten.

12ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Erfüllungsort für Lieferung, Ausführung von Arbeit und Zahlung ist unser Geschäftssitz. Sofern die Vertragspartei Vollkaufmann ist, wird entweder das Amtsgericht Berlin oder das Landgericht Berlin als Gerichtsstand vereinbart. Dieser Gerichtsstand gilt auch für den Fall, dass der Besteller nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Regelung gilt auch für Urkundenprozesse. Sie gilt im übrigen für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten.

13SONSTIGE BESTIMMUNGEN

Sollten sich einzelne Bestimmungen als ungültig erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit, in dessen Rahmen die Bedingungen gelten, nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen sollen die gesetzlichen Bestimmungen treten.